Als Parteimitglied bist du bedingt dem Grundsatzprogramm und der Satzung deiner Partei „gebunden“.

Wenn die Partei im Wahlprogramm fordert „Erhöhung der Luxussteuer um 10 %“ und man selber fordert „20 % Senkung der Luxussteuer“ (Beispiel) dann verliert man an Glaubwürdigkeit in der Außenwirkung und verliert unter Umständen die Unterstützung der eigenen Partei. In der Fraktion gibt es die sogenannte Fraktionsdisziplin, die vereinfacht ausdrückt das man der Entscheidung seiner Fraktion folgt, und bei Beschlüssen/Anträgen einheitlich abstimmt.


In der Theorie gibt es keinen Fraktionszwang, dieses schließt sich auch aus dem Grundgesetz aus.

§ 38, Absatz 1: „[…] Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Im Prinzip ist es also immer eine Gratwanderung zwischen Interessen der Partei und eigener Meinung vertreten.

Im Umkehrschluss bedeutet es nicht das man nicht seinen Wähler unterstützen kann und Wort halten kann, weil wenn der Wähler sich bei der Wahl seiner Partei am Grundsatz- oder Wahlprogramm der Partei orientiert hat er eine sehr gute Richt- und Leitlinie welche Ziele die Partei verfolgt.

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